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Für die Versorgung mit Kindergartenplätzen ist nicht die Gemeinde, sondern der Kreis zuständig. Die Gemeinde berät und empfiehlt hier lediglich. In dieser Legislaturperiode war die Versorgung zunächst kein großes Problem, da die Kinderzahlen rückläufig und somit die vorhandenen Kapazitäten hinreichend waren, um allen Dreijährigen einen Platz bieten zu können.
Jetzt zeichnet sich aber ab, dass die Kinderzahlen in einigen Gebieten steigend ist und somit ein Ausbaubedarf besteht. Dieser wird nach dem Stand der Planung auch geschaffen.
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